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Rollerversicherung Vergleich

Eine Rollerversicherung ist für alle Roller mit einem Hubraum bis zu 50 cm³ vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, auf die auch Fahrer eines Kleinkraftrollers nicht verzichten dürfen, wenn sie das Fahrzeug nutzen möchten. Auch Mopeds und Mofas müssen haftpflichtversichert sein, damit sie auf öffentlichen Straßen zugelassen werden.
Geschrieben von
Thomas Schulz
Rollerversicherung Vergleich
Rollerversicherung VergleichFoto: grThirteen / iStock

Dass Rollerfahrer genau wie Pkw- und Motorradfahrer eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen, liegt ganz einfach daran, dass auch sie am Verkehr teilnehmen und es dabei zu Unfällen kommen kann. Auch Roller, die höchstens 45 km/h fahren, können anderen Verkehrsteilnehmern oder deren Fahrzeugen Schaden zufügen. Unfälle können auch bereits bei geringeren Geschwindigkeiten fatale finanzielle Folgen nach sich ziehen. Die Haftpflichtversicherung springt für Sie ein, damit Sie im Fall des Falls nicht selbst für die verursachten Kosten aufkommen müssen.

Welche Fahrzeuge sind versichert?

Gerade in den warmen Monaten sind die kleineren Roller in den Städten beliebt: Kleinkrafträder mit einem Hubraum bis 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sind von der Steuer befreit und daher auch bei jüngeren Fahrern sehr beliebt. Sie sind wendig, benötigen nicht viel Platz und lassen sich schon mit einem Rollerführerschein fahren. Eine Haftpflichtversicherung ist jedoch auch für die kleinen Roller Pflicht. Der Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung wird über das Kennzeichen erbracht: Rollerkennzeichen werden in jedem Jahr in einer anderen Farbe herausgegeben, damit auf den ersten Blick sichtbar ist, ob das Fahrzeug richtig abgesichert ist. Seit März 2019 sind die Kennzeichen an den grünen Ziffern erkennbar.

Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h erreichen, gelten als Motorräder und müssen demnach auch mit einer Motorradversicherung versichert werden. Für alle Zweiräder, die bis zu 45 km/h fahren, reicht eine Rollerversicherung aus. Hierzu gehören auch Mopeds und Mofas.

Rollerversicherung – Weshalb nicht auf die Haftpflichtversicherung verzichtet werden kann

Als Rollerfahrer zahlt man für die Versicherung vergleichsweise wenig. Das liegt auch daran, dass die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung meist ausreicht. Dass diese Versicherung auch für die langsameren Verkehrsteilnehmer Pflicht ist, liegt daran, dass 45 km/h schon ein gutes Tempo ist, das gerne mal unterschätzt wird. Denn auch eine kleine Unachtsamkeit kann schon ausreichen, um einen erheblichen Schaden zu verursachen. Der Rollerfahrer ist hierbei gesetzlich verpflichtet, für einen ihm zuzurechnenden Schaden aufzukommen. Das können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein. Die Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass die Kosten im Schadensfall nicht von der versicherten Person getragen werden müssen.

Während kleinere Sachschäden häufig noch aus eigener Tasche bezahlt werden können, sind die finanziellen Folgen eines Personenschadens immens. Krankenhausaufenthalte und längerfristige Behandlungskosten können dabei sehr kostspielig werden. Damit ein Unfall nicht zum finanziellen Ruin des Verursachers führt, greift die Haftpflichtversicherung ein und schützt damit den Fahrzeughalter. Doch auch der Geschädigte wird hierdurch geschützt, denn wenn der Fahrzeughalter nicht zahlen kann, muss er selbst für den Schaden aufkommen.

Gleichzeitig umfasst eine Haftpflichtversicherung eine Art von Rechtsschutzversicherung (passiven Rechtsschutz). Wird dem Rollerfahrer eine Schadensverursachung vorgeworfen, kann er die Abwehr gegen den unberechtigten Anspruch gerichtlich geltend machen. Im Falle einer Verhandlung werden die Rechtskosten von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Lohnt sich eine zusätzliche Kaskoversicherung?

Motorradfahrern wird eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung oft empfohlen. Gerade bei Beschädigung oder Diebstahl neuerer Maschinen oder exklusiverer Modelle können hohe Kosten entstehen. Hierdurch werden die Inhaber durch die Kaskoversicherung geschützt. Rollerfahrern wird neben der verpflichtenden Haftpflicht in der Regel höchstens eine Teilkaskoversicherung empfohlen, da eine Vollkaskoversicherung einen hohen Beitrag erfordert.

Die Teilkaskoversicherung sichert den Fahrer gegen Kosten ab, die durch Diebstahl, Vandalismus oder einen Zusammenstoß mit Haarwild entstehen können. Daher ist diese Versicherung auch für Rollerfahrer nicht überflüssig. Doch auch hier gilt: Je neuer und hochpreisiger der Roller ist, umso sinnvoller ist ein zusätzlicher Teilkaskoschutz.

Wichtig zu beachten: der Selbstbehalt bei der Rollerversicherung

Genau wie bei einer Motorradversicherung kann auch bei der Rollerversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dann muss die versicherte Person den vereinbarten Betrag im Schadensfall selbst bezahlen, und die Versicherung übernimmt die Kosten darüber hinaus (Deckungssumme beachten!). Wenn Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden, wird der Tarif günstiger. Achten Sie jedoch darauf, wie hoch die Selbstbeteiligung ist. Es ist nicht ratsam, die Selbstbeteiligung zu hoch festzulegen – besonders dann nicht, wenn das Fahrzeug bereits älter ist. Denn eine Versicherung zahlt bei der Zerstörung des Rollers in der Regel nur den Zeitwert. Ist der Selbstbehalt zu hoch angesetzt, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Versicherung im Schadensfall gar nichts mehr zahlen muss.

Rollerversicherungen vergleichen und den besten Tarif finden

Wie bei der Motorradversicherung werden auch für die Versicherung eines Rollers unterschiedliche Leistungen und Konditionen angeboten. Daher ist es sinnvoll und wichtig, vorab einen kostenlosen Anbietervergleich durchzuführen. Hierbei sollte neben der Höhe der Selbstbeteiligung und der Deckungssummen auch berücksichtigt werden, ob die Versicherung den Einwand der groben Fahrlässigkeit geltend macht oder nicht. Es gibt Versicherungen, die auch dann für die Kosten aufkommen, wenn der Roller beispielsweise nachts auf der Straße abgestellt und gestohlen wurde. Bei anderen Versicherern werden solche Schäden nicht ersetzt. Deshalb ist ein gründlicher Vergleich zu empfehlen!

Fazit: Weshalb eine Rollerversicherung so wichtig ist

Auch für Kleinkrafträder ist der richtige Versicherungsschutz ausschlaggebend. Die Rollerversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst eine Haftpflichtversicherung. Diese schützt den Fahrzeughalter vor den Folgen eines Unfalls, bei dem er eine Person oder ein anderes Fahrzeug beschädigt. Ergänzend kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, die einspringt, wenn der Roller durch Naturgewalt, Diebstahl oder einen Wildunfall beschädigt wird.

Da sich die Tarife der Rollerversicherung stark unterscheiden, ist ein ausführlicher Vergleich der jeweiligen Versicherungsleistungen wichtig. Mit dem Abschluss der Versicherung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr eine andere Farbe hat und damit auf den ersten Blick kenntlich macht, dass Ihr Roller richtig versichert ist.

Über den Autor
Thomas Schulz
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